Wie stelle ich die Geschwindigkeitsbegrenzung des Shengmilo-Elektrofahrrads auf 25 km / h ein?

Shengmilo-Fahrer im Vereinigten Königreich

Das folgende YOUTUBE-Video zeigt Ihnen, wie Sie Shengmilo MX01/MX02S/MX03/M90 mit M5-Display einrichten und wie Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung einstellen

 Angesichts der weltweiten Popularität von E-Bikes sollten alle europäischen Radsportbegeisterten die europäischen E-Bike-Gesetze kennen!

E-Bikes bieten eine Lösung für zwei der größten Probleme, mit denen die Menschheit heute konfrontiert ist: die schnelle Urbanisierung und der Klimawandel. Elektrofahrräder können Ihnen nicht nur dabei helfen, Benzin zu sparen und Staus zu lösen, sondern sie sind auch sehr umweltfreundlich.
Verschiedene Länder haben unterschiedliche Gesetze bezüglich der Verwendung von Elektrofahrrädern. Während einige Orte sehr entspannt und einladend sind, haben andere strenge Anforderungen. Ein solches Beispiel ist die Europäische Union.
Wenn Sie mehr über das Gesetz zu Elektrofahrrädern in Europa erfahren möchten, finden Sie hier Ihren ultimativen Leitfaden!

Die europäische Definition von „E-Bike“

In verschiedenen Regionen der Welt gibt es nicht nur unterschiedliche E-Bike-Regeln, sondern auch unterschiedliche Definitionen dessen, was ein E-Bike ausmacht. Die folgenden Anforderungen für ein EPAC (Electrically Pedal Assisted Cycle) müssen gemäß der Richtlinie 2002/24EG der Europäischen Union erfüllt werden:

Haben Sie einen Hilfsmotor mit nicht mehr als 250 Watt Dauerleistung.
Sobald der Radfahrer eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht oder aufhört zu treten, wird die Unterstützung des Motors schrittweise abgeschaltet.

nationale Anforderungen für Länder in Europa

So ist die E-Bike-Gesetzgebung in mehreren europäischen Ländern aufgebaut.

Ein weiterer neuer Shengmilo MX03-Fan!
  1. E-Bike-Gesetze in Belgien

E-Bikes unterliegen in Belgien zwei Gesetzen. Durch diese Satzung werden drei weitere Unterklassen des Oberbegriffs „Elektrofahrrad“ definiert. Sie sind unten aufgeführt.

  • Solange die Spitzengeschwindigkeit 25 km/h und die maximale Nennleistung 250 Watt beträgt, dürfen E-Bike-Fahrer jeden Alters ohne Helm fahren. Um diese Gruppe zu beschreiben, wird der Begriff „E-Bikes“ verwendet.
  • Bürger ab 16 Jahren dürfen mit 1000 Watt Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h „Powered Bikes“ fahren, sofern sie über eine Übereinstimmungsbescheinigung verfügen. Helm ist nicht Pflicht.
  • E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Leistung von 4000 Watt werden als „Speed-Pedelecs“ bezeichnet. Die gleichen Standards gelten, da sie als Mopeds kategorisiert werden.

     2. Dänische E-Bike-Gesetze
Die Verwendung von Speedpedal-Fahrrädern auf Radwegen wurde vom dänischen Parlament offiziell genehmigt. Ein E-Bike mit einer unterstützten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist ein schnelles Pedelec.

Superbike-Fahrer müssen ab Juli 15 nur noch einen Helm tragen und müssen 2018 Jahre alt sein. Außerdem gibt es keine Führerschein- und Nummernschildpflicht mehr.

   3. Elektrofahrradgesetzgebung in Finnland
Die finnische Gesetzgebung regelt die Nutzung von Elektrofahrrädern, indem sie die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h und die Motorleistung auf 250 Watt begrenzt.

Weiterhin darf der Motor das Treten nicht ersetzen, sondern soll den Fahrer lediglich beim Treten unterstützen. Außerdem gibt es Versicherungsgesetze für Motoren mit einer Leistung von 250 bis 1000 Watt.

Die EU-Verordnung stuft solche Hochleistungsräder als L1e-A-Motorräder ein. Diese müssen ebenfalls unter 25 km/h bleiben und sind für den Einsatz auf öffentlichen Straßen versicherungspflichtig.

Darüber hinaus können E-Bikes der Klasse L1e-A den Fahrer unterstützen, ohne in die Pedale treten zu müssen. Wenn Sie ein 250-W-Elektrofahrrad besitzen, das ohne Treten unterstützt, wird es als L1e-A-Fahrzeug eingestuft.

4. E-Bike-Gesetze in Lettland
Lettland ist mit seinen E-Bike-Gesetzen äußerst nachsichtig. Es gibt keine wesentlichen Anforderungen, außer dass die Leistung des E-Bikes 250 W nicht überschreiten darf.

Das lettische Straßenverkehrsgesetz definiert ein E-Bike als ein von Menschen angetriebenes Fahrzeug, das von einem Elektromotor unterstützt wird.

5. Elektrofahrradgesetze in Schweden
Ähnlich wie andere E-Bike-Gesetze in Europa wendet Schweden reguläre Fahrradgesetze auf Elektrofahrräder an, solange die Motornennleistung nicht mehr als 250 W beträgt und der Motor den Fahrer nach Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h nicht unterstützt.

All diese Anforderungen sind in der schwedischen Fahrzeugverordnung beschrieben.

6. UK-Gesetzgebung für E-Bikes
Die Gesetzgebung für E-Bikes im Vereinigten Königreich ist ähnlich wie in anderen Ländern in Europa. 250 Watt Strom und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind Vorgabe.

Auch das maximale Fahrradgewicht sollte 30 kg nicht überschreiten. Außerdem müssen Sie, um legal ein E-Bike fahren zu dürfen, älter als 14 Jahre sein.

7. E-Bike-Gesetze in Deutschland
Deutschland hat im Laufe der Jahre mehrere Schritte in Richtung Elektromobilität unternommen.

E-Bikes fallen in die Kategorie der Personal Light Electric Vehicles. Diese sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beschränkt, mit Helm darf man aber auch schneller fahren.

Versicherung und Nummernschilder sind erforderlich. Die maximale Motorleistung beträgt bei E-Bikes 500 Watt. Außerdem sollen E-Bike-Fahrer Radwege benutzen, sofern keine vorhanden sind, und in diesem Fall auf Straßen fahren dürfen.

8. Gesetze für Elektrofahrräder in Frankreich
Frankreich legt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Elektrofahrräder mit Unterstützung auf 25 km/h fest. Es gibt noch eine weitere spezielle Kategorie von E-Bikes, sogenannte Speed ​​Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell werden können.

Alles in allem können die rechtstechnischen Aspekte des Besitzes und der Nutzung eines E-Bikes in Frankreich ziemlich überwältigend sein. Außerdem müssen Sie Ihre steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen und sicherstellen, dass der Hersteller des Elektrofahrrads in Europa sitzt.

9. Gesetze zu E-Bikes in Italien
Italien erlaubt E-Bikes auf Hauptstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km / h, während sie auf Fußgängerwegen unter 6 km / h bleiben müssen. Die maximal zulässige Motorleistung beträgt 500 W.

Für das Fahren mit einem E-Bike muss man mindestens 14 Jahre alt sein und für Radfahrer zwischen 14 und 18 Jahren besteht Helmpflicht. Eine Lizenz oder Versicherung ist nicht erforderlich.

10. Gesetze für Elektrofahrräder in Spanien
Das spanische Gesetz begrenzt, wie die meisten anderen Länder auf dieser Liste, die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km / h und eine maximale Motorleistung von 250 W. Radfahrer dürfen ihre Elektrofahrräder nicht auf Bürgersteigen betreiben und werden mit einer Geldstrafe belegt, wenn sie dies nicht tun. wieder gefunden, es zu tun.

Zusätzlich benötigen Sie eine Verkehrsbescheinigung des Herstellers Ihres Elektrofahrrades. Eine Lizenz oder Versicherung ist nicht erforderlich.

Schließlich fördern die Behörden die Verwendung von Helmen, obwohl dies nicht obligatorisch ist. Gleiches gilt für das Tragen einer Warnweste, um sich im Straßenverkehr zu schützen.

11. Irlands E-Bike-Gesetze
Die Nutzung von E-Bikes in Irland ist noch nicht gesetzlich von der Regierung geregelt, aber Eamon Ryan, der Verkehrsminister, hat Erklärungen abgegeben.

Es wird wahrscheinlich keine Versicherungs- oder Lizenzanforderungen nach den kommenden E-Bike-Gesetzen geben. Das empfohlene Mindestalter beträgt jedoch 16 Jahre, und Personen zwischen 16 und 18 Jahren müssen Helme tragen.

12. E-Bike-Gesetze in Österreich
Die österreichische Gesetzgebung hat eine eigene Definition für Pedelecs, und die gleichen Gesetze gelten für E-Bikes, solange sie der Beschreibung entsprechen. Der Elektromotor muss den Fahrer bis zu einer von Geschwindigkeit 25 km/h unterstützen.

Helm und Versicherung sind nicht obligatorisch. Die meisten E-Bike-Gesetze in Europa sind auch in Österreich gleich.

Außerdem ist das Fahren auf Gehwegen komplett verboten, und die Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung liegt bei 25 km/h. Mit anderen Worten, in Irland wird sehr bald ein neuer gesetzlicher Rahmen geschaffen, der ausdrücklich die Nutzung von E-Bikes und E-Scootern regelt.

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Allgemeine europäische E-Bike-Verordnung
Hier ist eine Liste allgemeiner Richtlinien für verantwortungsvolles E-Bike-Fahren, nachdem untersucht wurde, wie E-Bikes in mehreren europäischen Ländern gehandhabt werden.
Bleiben Sie auf der rechten Straßenseite, idealerweise auf einer Fahrbahn oder, falls vorhanden, einem Radweg. In Großbritannien und Irland ist es erforderlich, sich links zu halten. Um anderen Autofahrern mitzuteilen, dass Sie abbiegen, verwenden Sie Handzeichen. Halten Sie immer mindestens eine Hand am Lenker. Nutzen Sie, wenn vorhanden, die Radwege. Wenn nicht, müssen die Gesetze Ihres Landes festlegen, wo Sie stattdessen fahren sollten. Verwenden Sie Ihr E-Bike nicht zum Ziehen oder Schieben von Gegenständen.
Sie sind ein Fußgänger, wenn Sie mit Ihrem Elektrofahrrad zu Fuß unterwegs sind. Das bedeutet, dass Sie bei Bedarf den Bürgersteig benutzen können.

Dadurch
Wir haben versucht, alle Aspekte der E-Bike-Vorschriften in Europa in diesem Leitfaden abzudecken, einschließlich dessen, was ein E-Bike ausmacht, die vielen Klassen von E-Bikes, verschiedene nationale Kriterien und schließlich einige Wohlverhaltensregeln.

Ich hoffe, die Lektüre war lehrreich für Sie! Sehen Sie sich unsere Auswahl an E-Bikes an hier.


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